Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen
Tierhalter
und
LeVa Mobile Tierbetreuung
Vanessa Lehner
Regensburgerstraße 245
72760 Reutlingen
Gemäß diesen Geschäftsbedingungen erfolgen u. a. alle Angebote, Aufträge und Beratungen.
1. Pflichten "LeVa Mobile Tierbetreuung"
Für den benannten Zeitraum wird "LeVa Mobile Tierbetreuung" Ihre Haustiere qualifiziert versorgen. "LeVa Mobile Tierbetreuung" verpflichtet sich, die anvertrauten Räume nur mit größter Sorgfalt zu begehen und auf den Erhalt von Inventar und Pflanzen zu achten. "LeVa Mobile Tierbetreuung" verpflichtet sich, jedes anvertraute Tier liebevoll und fachgerecht zu behandeln, auf seinen Gesundheitszustand und das Allgemeinbefinden zu achten.
2. Pflichten des "Tierhalters"
Der "Tierhalter" stellt die für die Betreuung der Tiere notwendigen Materialien wie Futter, Medikamente, Einstreu etc in ausreichender Menge zur Verfügung.
Ebenso sind, je nach Bedarf, Putzutensilien etc. vom "Tierhalter" zur Verfügung zu stellen.
Die Übergabe der Schlüssel für die zu betreuenden Objekte erfolgt persönlich, nach Vereinbarung.
Nachdem der "Tierhalter" sich nach seiner Rückkehr bei "LeVa Mobile Tierbetreuung" gemeldet hat, werden die Schlüssel zum vereinbarten Termin wieder zurückgegeben.
Der "Tierhalter" verpflichtet sich, für Notfälle seine Kontaktdaten zu hinterlassen und eine Kontaktperson
vor Ort anzugeben, die im Notfall benachrichtigt werden soll.
Der "Tierhalter" stellt sicher, dass für alle Tiere ansteckende Krankheiten und Parasitenbefall ausgeschlossen sind. Der Impfpass für Katzen und Hunde muss sichtbar bereit liegen. Oder persönlich vor Übergabe gezeigt werden müssen. Er hinterlässt für Notfälle
die Adresse des behandelnden Tierarztes und trägt die Kosten für Tierarztrechnung, Medikamente, Fahrtkosten etc.
"LeVa Mobile Tierbetreuung" haftet nicht für vermisste Freigängerkatzen oder andere entlaufene Haustiere, solange die Sorgfaltspflicht nicht grob fahrlässig verletzt wurde.
3. Leistungszeitraum und Kündigung
Sämtliche Leistungen gelten für den vereinbarten Zeitraum.
Sofern außerordentliche Gründe vorliegen, kann der Vertrag durch
"LeVa Mobile Tierbetreuung" fristlos gekündigt werden. Außerordentliche Gründe sind insbesondere unzumutbare Verhaltensweisen der Tiere, die eine Gefahr
für Personen oder Sachen darstellen können, sowie falsche Angaben zum Gesundheitszustand und Pflegeaufwand der Tiere.
Rücktrittsrecht des Tierhalters: Sollte ein vereinbarter Betreuungstermin aus wichtigen
Gründen nicht stattfinden können, ist "LeVa Mobile Tierbetreuung" unverzüglich zu verständigen.
4. Zahlungsvereinbarungen
Die Zahlung für die vereinbarte Tierbetreuung muss vor Beginn der Leistung getätigt werden. Dies kann auf mein Konto überwiesen werden oder natürlich ist auch bar getätigt werden.
5. Haftung
Während des Betreuungszeitraumes bleibt der Tierhalter Eigentümer des Tieres nach
§ 833 (Tierhaltergefährdungshaftung). Die Halter der Tiere, die die Angebote von
"LeVa Mobile Tierbetreuung" nutzen, haften für alle von sich und/ von ihrem Tier verursachten Schäden. Die Teilnahme am Betreuungsservice erfolgt ausschließlich auf
eigenes Risiko. "LeVa Mobile Tierbetreuung" übernimmt keinerlei Haftung für Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden, die durch das jeweilig zu
betreuende Tier verursacht werden. Alle betreffenden Parteien sind auf den bestehenden
Haftungsausschluss hinzuweisen und in Kenntnis zu setzen.
"LeVa Mobile Tierbetreuung" haftet nicht bei Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus.
"LeVa Mobile Tierbetreuung" haftet auch nicht für verendete Pflanzen und Tiere,
es sei denn, dies ist auf ein grob fahrlässiges Verhalten zurück zu führen.
Bei Gefahr für Hab und Gut ist "LeVa Mobile Tierbetreuung" berechtigt, die Polizei,
Feuerwehr oder Handwerkernotdienste etc. einzuschalten. Die dabei entstandenen
Kosten sind vom Tierhalter zu begleichen, da es sich dabei um Schadensminderung handelt.