Wichtig AGB

AGB`S

 

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen

 

Tierhalter

 

und

 

LeVa Mobile Tierbetreuung

Vanessa Lehner

Regensburgerstraße 245

72760 Reutlingen 

 

Gemäß diesen Geschäftsbedingungen erfolgen u. a. alle Angebote, Aufträge und Beratungen.

 

 

1. Pflichten "LeVa Mobile Tierbetreuung"

 

Für den benannten Zeitraum wird "LeVa Mobile Tierbetreuung" Ihre Haustiere qualifiziert versorgen. "LeVa Mobile Tierbetreuung" verpflichtet sich, die anvertrauten Räume nur mit größter Sorgfalt zu begehen und auf den Erhalt von Inventar und Pflanzen zu achten. "LeVa Mobile Tierbetreuung" verpflichtet sich, jedes anvertraute Tier liebevoll und fachgerecht zu behandeln, auf seinen Gesundheitszustand und das Allgemeinbefinden zu achten.

 

 

2. Pflichten des "Tierhalters"

Der "Tierhalter" stellt die für die Betreuung der Tiere notwendigen Materialien wie Futter, Medikamente, Einstreu etc in ausreichender Menge zur Verfügung.

Ebenso sind, je nach Bedarf, Putzutensilien etc. vom "Tierhalter" zur Verfügung zu stellen.

Die Übergabe der Schlüssel für die zu betreuenden Objekte erfolgt persönlich, nach Vereinbarung.

Nachdem der "Tierhalter" sich nach seiner Rückkehr bei "LeVa Mobile Tierbetreuung" gemeldet hat, werden die Schlüssel zum vereinbarten Termin wieder zurückgegeben.
Der "Tierhalter" verpflichtet sich, für Notfälle seine Kontaktdaten zu hinterlassen und eine 
Kontaktperson vor Ort anzugeben, die im Notfall benachrichtigt werden soll.

 

Der "Tierhalter" stellt sicher, dass für alle Tiere ansteckende Krankheiten und Parasitenbefall ausgeschlossen sind. Der Impfpass für Katzen und Hunde muss sichtbar bereit liegen. Oder persönlich vor Übergabe gezeigt werden müssen. Er hinterlässt für Notfälle

die Adresse des behandelnden Tierarztes und trägt die Kosten für Tierarztrechnung, Medikamente, Fahrtkosten etc.

 

"LeVa Mobile Tierbetreuung" haftet nicht für vermisste Freigängerkatzen oder andere entlaufene Haustiere, solange die Sorgfaltspflicht nicht grob fahrlässig verletzt wurde.

 

 

3. Leistungszeitraum und Kündigung

Sämtliche Leistungen gelten für den vereinbarten Zeitraum.
Sofern außerordentliche Gründe vorliegen, kann der Vertrag durch

"LeVa Mobile Tierbetreuung" fristlos gekündigt werden. Außerordentliche Gründe sind insbesondere unzumutbare Verhaltensweisen der Tiere, die eine Gefahr

für Personen oder Sachen darstellen können, sowie falsche Angaben zum Gesundheitszustand und Pflegeaufwand der Tiere.
Rücktrittsrecht des Tierhalters: Sollte ein vereinbarter Betreuungstermin aus wichtigen

Gründen nicht stattfinden können, ist "LeVa Mobile Tierbetreuung" unverzüglich zu verständigen. 

 

 

4. Zahlungsvereinbarungen

Die Zahlung für die vereinbarte Tierbetreuung muss vor Beginn der Leistung getätigt werden. Dies kann auf mein Konto überwiesen werden oder natürlich ist auch bar getätigt werden. 

 

 

5. Haftung

Während des Betreuungszeitraumes bleibt der Tierhalter Eigentümer des Tieres nach

§ 833 (Tierhaltergefährdungshaftung). Die Halter der Tiere, die die Angebote von

"LeVa Mobile Tierbetreuung" nutzen, haften für alle von sich und/ von ihrem Tier verursachten Schäden. Die Teilnahme am Betreuungsservice erfolgt ausschließlich auf

eigenes Risiko. "LeVa Mobile Tierbetreuung" übernimmt keinerlei Haftung für Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden, die durch das jeweilig zu

betreuende Tier verursacht werden. Alle betreffenden Parteien sind auf den bestehenden

Haftungsausschluss hinzuweisen und in Kenntnis zu setzen. 

"LeVa Mobile Tierbetreuung" haftet nicht bei Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus.

"LeVa Mobile Tierbetreuung" haftet auch nicht für verendete Pflanzen und Tiere,

es sei denn, dies ist auf ein grob fahrlässiges Verhalten zurück zu führen.

Bei Gefahr für Hab und Gut ist "LeVa Mobile Tierbetreuung" berechtigt, die Polizei,

Feuerwehr oder Handwerkernotdienste etc. einzuschalten. Die dabei entstandenen

Kosten sind vom Tierhalter zu begleichen, da es sich dabei um Schadensminderung handelt.